( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 11.07.2000, Aktenzeichen: IX R 48/96 



BFH – Aktenzeichen: IX R 48/96

Urteil vom 11.07.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

1. Aufwendungen für Schönheitsreparaturen und zur Beseitigung kleinerer Schäden und Abnutzungserscheinungen, die der Steuerpflichtige an einer bisher vermieteten Wohnung vor deren eigenen Nutzung durchführt, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Bestätigung des BFH-Urteils vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533).

2. Die Einbehaltung einer Mieterkaution führt zu einer Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Reparaturen, die mit Mitteln der einbehaltenen Kaution durchgeführt werden, führen grundsätzlich zu Werbungskosten.

3. Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, insbesondere eines mutwillig verursachten Schadens, können Werbungskosten sein.

EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1

Urteil vom 11. Juli 2000 - IX R 48/96 -

Vorinstanz: FG Hamburg (EFG 1997, 214)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 11.07.2000, Aktenzeichen: IX R 48/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-11-07-2000-az-ix-r-4896

"BFH - 11.07.2000, IX R 48/96" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN