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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 11.05.2006, Aktenzeichen: V R 33/03 



BFH – Aktenzeichen: V R 33/03

Urteil vom 11.05.2006


Leitsatz:Eine Minderung des Kaufpreises einer Ware liegt nicht vor, wenn der Käufer vom Verkäufer zur Ware einen Chip erhält, der zum verbilligten Bezug von Leistungen eines Dritten berechtigt, und der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die Ware unabhängig davon, ob er den Chip annimmt, zu zahlen hat und die Rechnung über den Warenkauf diesen Kaufpreis ausweist.
Rechtsgebiete:UStG 1991/1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1991/1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1991/1993 § 10 Abs. 1, UStG 1991/1993 § 17 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 9 K 550/98 vom 11.04.2003

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