( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 11.02.2003, Aktenzeichen: VII R 18/02 



BFH – Aktenzeichen: VII R 18/02

Urteil vom 11.02.2003


Leitsatz:1. Das Gericht kann nach der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO durch das 2.FGOÄndG bei dem Auftreten einer Person i.S. des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG als Bevollmächtigter den Nachweis der Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht unter Setzung einer Ausschlussfrist gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur verlangen, wenn begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.

2. Für die Annahme von begründeten Zweifeln an einer Bevollmächtigung, die bei dem Auftreten einer Person i.S. des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG die Anforderung einer Vollmacht rechtfertigen können, müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

3. Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens kann ein bestimmter Klageantrag ausreichen, wenn der Sachverhalt, um den gestritten wird, in groben Zügen aus der Einspruchsentscheidung oder einer Einspruchsbegründung, auf die Bezug genommen wird, erkennbar ist.
Rechtsgebiete:FGO
Vorschriften:FGO § 62 Abs. 3 Satz 3, FGO § 62 Abs. 3 Satz 6, FGO § 65 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Brandenburg 4 K 472/01 vom 15.01.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 11.02.2003, Aktenzeichen: VII R 18/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-11-02-2003-az-vii-r-1802

"BFH - 11.02.2003, VII R 18/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN