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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen: IV R 29/04 



BFH – Aktenzeichen: IV R 29/04

Urteil vom 10.11.2005


Leitsatz:1. Wird bei der Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR auf einen neuen Gesellschafter das im Miteigentum der beiden bisherigen Gesellschafter stehende Praxisgrundstück nicht (anteilig) mitveräußert, scheidet die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Teilanteilsveräußerung aus. Das Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen einer von der Veräußerung nicht betroffenen Besitzgesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung.

2. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks seitens einer ganz oder teilweise personenidentischen Miteigentümergemeinschaft an eine Freiberufler-GbR begründet keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16, EStG § 18, EStG § 34,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf 7 K 6288/01 F vom 15.07.2002

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