JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 10.10.2002, Aktenzeichen: VI R 95/99
| Leitsatz: | Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 3 Nr. 62 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | FG Schleswig-Holstein III 1146/94 vom 12.05.1999 |
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"BFH - 10.10.2002, VI R 95/99" © JuraForum.de — 2003-2012
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