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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 10.10.2002, Aktenzeichen: VI R 95/99 



BFH – Aktenzeichen: VI R 95/99

Urteil vom 10.10.2002


Leitsatz:Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 3 Nr. 62 Satz 2,
Verfahrensgang:FG Schleswig-Holstein III 1146/94 vom 12.05.1999

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