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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 10.04.2003, Aktenzeichen: IV R 63/01 



BFH – Aktenzeichen: IV R 63/01

Urteil vom 10.04.2003


Leitsatz:Von der Sanierungsabsicht aller auf Forderungen verzichtender Gläubiger ist auszugehen, wenn unter ihrer Mitwirkung ein Plan zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens aufgestellt wird, der sich über einen längeren (auch über ein Wirtschaftsjahr hinausreichenden) Zeitraum erstreckt, innerhalb dessen die Gläubiger schrittweise auf Forderungen verzichten sollen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG a.F. § 3 Nr. 66,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 2 K 217/98 vom 08.11.2000

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