JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 10.04.2003, Aktenzeichen: IV R 63/01
| Leitsatz: | Von der Sanierungsabsicht aller auf Forderungen verzichtender Gläubiger ist auszugehen, wenn unter ihrer Mitwirkung ein Plan zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens aufgestellt wird, der sich über einen längeren (auch über ein Wirtschaftsjahr hinausreichenden) Zeitraum erstreckt, innerhalb dessen die Gläubiger schrittweise auf Forderungen verzichten sollen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG a.F. § 3 Nr. 66, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg 2 K 217/98 vom 08.11.2000 |
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"BFH - 10.04.2003, IV R 63/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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