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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 10.04.2002, Aktenzeichen: VI R 154/00 



BFH – Aktenzeichen: VI R 154/00

Urteil vom 10.04.2002


Leitsatz:1. Die Rechtsprechung, dass Verwaltungspauschalen nach dem Regelungsverständnis der Verwaltung auszulegen sind, gilt nicht für solche Verwaltungsanweisungen, die lediglich gesetzesauslegenden Charakter haben.

2. Ob Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen wegen Fahrtätigkeit zu gewähren sind, entscheidet sich nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3, EStG § 9 Abs. 5,
Verfahrensgang:FG Hessen

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