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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 09.10.2003, Aktenzeichen: V R 5/03 



BFH – Aktenzeichen: V R 5/03

Urteil vom 09.10.2003


Leitsatz:Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1,
Verfahrensgang:FG Brandenburg 1 K 598/01 vom 11.12.2002

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