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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen: IV R 33/05 



BFH – Aktenzeichen: IV R 33/05

Urteil vom 09.02.2006


Leitsatz:1. Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.

2. Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung.
Rechtsgebiete:EStG, HGB
Vorschriften:EStG § 5 Abs. 3, HGB § 249 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 5 K 332/01 vom 03.12.2003

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