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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 08.11.2000, Aktenzeichen: I R 1/00 



BFH – Aktenzeichen: I R 1/00

Urteil vom 08.11.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Der Eintritt der sog. Zerlegungssperre gemäß § 189 Satz 3 AO 1977 lässt sich nur durch den eigenen Antrag des übergangenen Steuerberechtigten auf Änderung oder Nachholung der Zerlegung vermeiden. Ein Antrag des Steuerpflichtigen genügt nicht. Ein solcher kann auch nicht über die Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag als für den Steuerberechtigten gestellt behandelt werden.

AO 1977 § 189 Satz 3

Urteil vom 8. November 2000 - I R 1/00 -

Vorinstanz: FG Köln (DStRE 2000, 664)
Rechtsgebiete:AO 1977
Vorschriften:AO 1977 § 189 Satz 3,

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