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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 08.10.2008, Aktenzeichen: I R 63/07 



BFH – Aktenzeichen: I R 63/07

Urteil vom 08.10.2008


Leitsatz:Eine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und dadurch die vor der Verständigung offengelegten Beweggründe des Beteiligten zum Abschluss der Verständigung (hier: die Erwartung der steuerlichen Neutralität des Vereinbarten) entwertet werden.
Rechtsgebiete:AO, BGB
Vorschriften:AO § 85, AO §§ 88 ff., AO §§ 90 ff., AO § 162, BGB § 313,
Stichworte:Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung,
Verfahrensgang:Hessisches FG, 8 K 415/05 vom 03.07.2007

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