( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 08.01.2003, Aktenzeichen: VII R 7/02 



BFH – Aktenzeichen: VII R 7/02

Urteil vom 08.01.2003


Leitsatz:1. Bleibt der Lieferant von versteuertem Mineralöl, nachdem ein Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen seines Abnehmers gestellt worden ist, im Hinblick auf die gerichtliche Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs untätig, verliert er den Vergütungsanspruch unabhängig davon, ob das Verfahren der Gesamtvollstreckung später tatsächlich eröffnet und die Forderung beim Verwalter angemeldet wird.

2. Die gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs erfordert auch bei Anhängigkeit eines Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen eines Abnehmers von versteuertem Mineralöl, dass der Lieferant den Erlass eines Mahnbescheids erwirkt. Die Mineralölhändler ist in diesem Fall jedoch nicht mehr gehalten, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen und hieraus gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen.
Rechtsgebiete:MinöStV, GesO
Vorschriften:MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3, GesO § 2 Abs. 4, GesO § 7 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Hamburg IV 130/99 vom 22.01.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 08.01.2003, Aktenzeichen: VII R 7/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-08-01-2003-az-vii-r-702

"BFH - 08.01.2003, VII R 7/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN