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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 07.11.2006, Aktenzeichen: VIII R 30/05 



BFH – Aktenzeichen: VIII R 30/05

Urteil vom 07.11.2006


Leitsatz:Schließt ein Franchisenehmer sein bisheriges Einzelhandelsgeschäft und eröffnet er an einem anderen Ort ein neues Einzelhandelsgeschäft, so führt allein der Umstand, dass das neue Geschäft zur gleichen Unternehmensgruppe gehört und der neue Franchisevertrag weitgehend dem bisherigen entspricht, noch nicht zur Unternehmensidentität i.S. von § 10a GewStG.
Rechtsgebiete:GewStG
Vorschriften:GewStG § 10a,
Stichworte:Keine Unternehmensidentität bei neuem Franchisevertrag,
Verfahrensgang:FG Köln 6 K 5076/01 vom 15.02.2006

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