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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 07.11.2006, Aktenzeichen: VI R 95/04 



BFH – Aktenzeichen: VI R 95/04

Urteil vom 07.11.2006


Leitsatz:Bei der 1 v.H.-Regelung zur Ermittlung der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs handelt es sich um eine zwingende Bewertungsregelung, die nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden kann, selbst wenn dieses als angemessen anzusehen ist. Die vereinbarungsgemäß gezahlten Nutzungsvergütungen sind von den nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG ermittelten Werten in Abzug zu bringen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Stichworte:Zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs und Vereinbarung eines Nutzungsentgelts,
Verfahrensgang:FG München 6 K 229/02 vom 16.11.2004

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