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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 07.11.2006, Aktenzeichen: IX R 4/06 



BFH – Aktenzeichen: IX R 4/06

Urteil vom 07.11.2006


Leitsatz:1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.

2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.
Rechtsgebiete:AO 1977, EigZulG
Vorschriften:AO 1977 § 41 Abs. 1, AO 1977 § 41 Abs. 2, EigZulG § 1, EigZulG § 2 Abs. 1,
Stichworte:Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines Scheingeschäftes,
Verfahrensgang:Niedersächsisches FG 8 K 792/02 vom 21.06.2005

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