( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 07.11.2001, Aktenzeichen: I R 3/01 



BFH – Aktenzeichen: I R 3/01

Urteil vom 07.11.2001


Leitsatz:Schüttet eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach Maßgabe eines DBA (hier: DBA-Indien 1959/1984) steuerfrei sind, sind die daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstehen. Bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist dies der Zeitpunkt des Einnahmezuflusses, bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) der Zeitpunkt der Forderungsentstehung. Währungskursgewinne und -verluste, die erst im Anschluss hieran eintreten, sind nicht auf die Erzielung steuerfreier ausländischer Einnahmen, sondern auf die Verwaltung der Dividendenforderung zurückzuführen.
Rechtsgebiete:DBA-Indien 1959/1984, EStG, HGB
Vorschriften:DBA-Indien 1959/1984 Art. VII Abs. 1, DBA-Indien 1959/1984 Art. VII Abs. 2, DBA-Indien 1959/1984 Art. VII Abs. 3, DBA-Indien 1959/1984 Art. XVI Abs. 3 Buchst. a, EStG § 3c, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, HGB § 253 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Münster

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 07.11.2001, Aktenzeichen: I R 3/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-07-11-2001-az-i-r-301

"BFH - 07.11.2001, I R 3/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN