JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 07.09.2006, Aktenzeichen: V R 6/05
| Leitsatz: | 1. Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, wird regelmäßig nachhaltig und damit unternehmerisch tätig; dies gilt auch bei einer "Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung" (Anschluss an BFH-Urteile vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418, und vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938). 2. Die unternehmerische Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde; die Rechtsprechung des EuGH zur "nur gelegentlichen" Ausführung von Umsätzen durch Nutzung privater Gegenstände kann hierzu nicht erweiternd angewendet werden. |
| Rechtsgebiete: | UStG 1993/1999, Richtlinie 77/388/EWG |
| Vorschriften: | UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993/1999 § 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 3, |
| Stichworte: | Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, |
| Verfahrensgang: | FG München 14 K 669/02 vom 09.12.2004 |
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