JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 07.08.2008, Aktenzeichen: IV R 86/05
| Leitsatz: | Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen, mangels (Teil-)Unternehmensidentität nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung. |
| Rechtsgebiete: | GewStG |
| Vorschriften: | GewStG § 10a, |
| Stichworte: | Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts: nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung - Verlustausgleich bei Unternehmeridentität trotz Verselbständigung des Teilbetriebs, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg, 3 K 210/00 vom 16.06.2005 |
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"BFH - 07.08.2008, IV R 86/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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