( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 07.06.2000, Aktenzeichen: III R 9/96 



BFH – Aktenzeichen: III R 9/96

Urteil vom 07.06.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Dem Tatbestandsmerkmal der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet (in den InvZulG ab 1990) kommt stets dann besondere Bedeutung zu, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liegt.

In solchen Fällen sind die betreffenden Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich ist, der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engeren Beziehungen bestehen. Diese Entscheidung wiederum ist nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles zu treffen.

InvZV § 2 Nr. 5 (später Nr. 6) Buchst. a

Urteil vom 7. Juni 2000 - III R 9/96 -

Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg (EFG 1996, 192)
Rechtsgebiete:InvZV
Vorschriften:InvZV § 2 Nr. 5 (später Nr. 6) Buchst. a,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 07.06.2000, Aktenzeichen: III R 9/96 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-07-06-2000-az-iii-r-996

"BFH - 07.06.2000, III R 9/96" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN