JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 06.12.2001, Aktenzeichen: V R 6/01
| Leitsatz: | 1. Verpachtet ein Land- und Forstwirt seinen gesamten landwirtschaftlichen Betriebsteil, so unterliegen die Verpachtungsumsätze nicht der pauschalen Umsatzbesteuerung nach Durchschnittsätzen, wenn er nach der Verpachtung in nur geringfügigem Umfang weiterhin als Forstwirt tätig ist. 2. Wird ein Wirtschaftsgut zunächst für nach Durchschnittsätzen besteuerte Umsätze und später für Umsätze verwendet, die nicht der Besteuerung nach Durchschnittsätzen unterliegen, kommt eine nachträgliche Gewährung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | UStG 1991 |
| Vorschriften: | UStG 1991 § 15a, UStG 1991 § 24, |
| Verfahrensgang: | FG Münster |
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