( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 06.10.2004, Aktenzeichen: VI R 27/01 



BFH – Aktenzeichen: VI R 27/01

Urteil vom 06.10.2004


Leitsatz:Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Zu berücksichtigen sind allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Münster 12 K 4743/97 E vom 31.05.1999

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 06.10.2004, Aktenzeichen: VI R 27/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-06-10-2004-az-vi-r-2701

"BFH - 06.10.2004, VI R 27/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN