JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 05.09.2001, Aktenzeichen: X R 74/97
| Leitsatz: | Die Steuerbegünstigung nach § 10h EStG für eine unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassene Wohnung im eigenen Haus an Angehörige setzt weder einen schriftlichen Nutzungsvertrag voraus noch ist erforderlich, dass sich der Angehörige in der überlassenen Wohnung überwiegend aufhält. Die Steuerbegünstigung kommt auch dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung seinen --einkommensteuerlich zu berücksichtigenden-- Kindern zu Wohnzwecken überlässt. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 10h Satz 2 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | FG Niedersachsen |
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