( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 05.06.2007, Aktenzeichen: VII R 65/05 



BFH – Aktenzeichen: VII R 65/05

Urteil vom 05.06.2007


Leitsatz:1. Werden fällig gewordene Steuerbeträge pflichtwidrig nicht an das FA abgeführt, kann die Kausalität dieser Pflichtverletzung für einen dadurch beim Fiskus entstandenen Vermögensschaden nicht durch nachträglich eingetretene Umstände oder durch die Annahme eines hypothetischen Kausalverlaufs beseitigt werden.

2. Die Frage, ob ein hypothetischer Kausalverlauf bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme Berücksichtigung finden kann, ist im Rahmen der Schadenszurechnung unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von § 69 AO zu beantworten.

3. Die Funktion und der Schutzzweck des in § 69 AO normierten Haftungstatbestandes schließen die Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe aus. Deshalb entfällt die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nicht dadurch, dass der Steuerausfall unter Annahme einer hypothetischen, auf § 130 Abs. 1 InsO gestützten Anfechtung gedachter Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter ebenfalls entstanden wäre.
Rechtsgebiete:AO, EStG, InsO
Vorschriften:AO § 69, AO § 34, EStG § 41a, InsO § 130 Abs. 1,
Stichworte:Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Keine Berücksichtigung hypothetischer Kausalverläufe im Rahmen der Schadenszurechnung,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz 6 K 2803/04 vom 13.10.2005

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 05.06.2007, Aktenzeichen: VII R 65/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-05-06-2007-az-vii-r-6505

"BFH - 05.06.2007, VII R 65/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN