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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 05.05.1995, Aktenzeichen: VI R 100/93 



BFH – Aktenzeichen: VI R 100/93

Urteil vom 05.05.1995


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem PKW, die nur in Form von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr.7, § 7 Abs. 1, § 11 Abs. 2

Urteil vom 5. Mai 1994 - VI R 100/93 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1994, 242)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2,

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