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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 04.12.2007, Aktenzeichen: VIII R 53/05 



BFH – Aktenzeichen: VIII R 53/05

Urteil vom 04.12.2007


Leitsatz:1. Der Überschuss aus der Veräußerung von Indexzertifikaten mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist.

2. Soweit der Steuerpflichtige das der Höhe nach eindeutig bestimmbare Risiko eines Kapitalausfalls eingegangen ist, entfällt der bei Veräußerung der Zertifikate erzielte Überschuss im Rahmen des § 20 EStG auf den nicht steuerbaren Bereich.

3. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils des insgesamt erzielten Überschusses bestimmt sich nach der Relation zwischen der Mindestrückzahlung und der Differenz zwischen Nominalbetrag der Anlage und Mindestrückzahlung (Risikobereich).
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4,
Stichworte:Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe,
Verfahrensgang:FG München 2 K 2385/03 vom 04.05.2004

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