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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 04.11.2004, Aktenzeichen: IV R 63/02 



BFH – Aktenzeichen: IV R 63/02

Urteil vom 04.11.2004


Leitsatz:1. Die Tätigkeit eines an einer Hochschule ausgebildeten Restaurators kann wissenschaftlich i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG sein, soweit sie sich auf die Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen beschränkt.

2. Die Tätigkeit eines Restaurators ist dann künstlerisch i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn sie ein Kunstwerk betrifft, dessen Beschädigung ein solches Ausmaß aufweist, dass seine Wiederherstellung eine eigenschöpferische Leistung des Restaurators erfordert.
Rechtsgebiete:EStG, GewStG
Vorschriften:EStG § 15 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3, EStG § 18, GewStG § 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Köln 15 K 8068/98 vom 26.09.2002

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