JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 04.07.2007, Aktenzeichen: X R 49/06
| Leitsatz: | Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i.S. von § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, |
| Stichworte: | Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens - Annahme eines Teilbetriebs - Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs - Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage, |
| Verfahrensgang: | Niedersächsisches FG 1 K 589/98 vom 19.05.2003 |
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"BFH - 04.07.2007, X R 49/06" © JuraForum.de — 2003-2012
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