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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 04.05.2004, Aktenzeichen: VII R 6/03 



BFH – Aktenzeichen: VII R 6/03

Urteil vom 04.05.2004


Leitsatz:Veredelung ist der planvolle Umgang mit einer Ware mit dem Ziel, ein bestimmtes Veredelungserzeugnis zu gewinnen. Unwillkürlich eintretende Veränderungen der Ware genügen dafür, auch wenn sie erwünscht sind, jedenfalls dann nicht, wenn der Umgang mit der Ware nicht maßgeblich auf dem Plan beruht, gezielt solche Veränderungen zu bewirken.
Rechtsgebiete:ZK
Vorschriften:ZK Art. 114 Abs. 2,
Verfahrensgang:FG Hamburg IV 249/99 vom 10.12.2002

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