( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 03.02.2004, Aktenzeichen: VII R 4/03 



BFH – Aktenzeichen: VII R 4/03

Urteil vom 03.02.2004


Leitsatz:Ein sog. Hopperbagger ist ein schwimmendes Arbeitsgerät i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG 1993 i.V.m. § 17 Abs. 5 Nr. 2 MinöStV. Die von ihm während der Durchführung der Bagger- und Spülarbeiten auf Binnengewässern und während der sog. Brachzeiten verwendeten Schiffsbetriebsstoffe sind nicht von der Mineralölsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung besteht indes für Fahrten, mit denen Beförderungsleistungen erbracht werden sowie für Leerfahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Beförderungsleistungen stehen.
Rechtsgebiete:MinöStG 1993, MinöStV
Vorschriften:MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 4, MinöStV § 17 Abs. 5 Nr. 2,
Verfahrensgang:FG Hamburg IV 244/01 vom 10.12.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 03.02.2004, Aktenzeichen: VII R 4/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-03-02-2004-az-vii-r-403

"BFH - 03.02.2004, VII R 4/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN