JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 02.12.2004, Aktenzeichen: III R 77/03
| Leitsatz: | Vermietet eine Eigentümergemeinschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer beteiligt ist, ein Grundstück an die Betriebs-GmbH, ist die anteilige Zuordnung des Grundstücks zum Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens davon abhängig, ob die Vermietung an die Betriebs-GmbH durch die betrieblichen Interessen des Besitzunternehmens veranlasst ist oder die Erzielung möglichst hoher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezweckt. Ob die Überlassung des Grundstücks dem betrieblichen oder privaten Bereich zuzuordnen ist, ist unter Heranziehung aller Umstände des einzelnen Falles zu beurteilen. |
| Rechtsgebiete: | AO 1977, BGB, EStG |
| Vorschriften: | AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 745 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | FG Düsseldorf 7 K 6541/02 E vom 20.10.2003 |
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