JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 02.12.1998, Aktenzeichen: II R 43/97
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Geht bei Eintritt der Nacherbfolge nicht nur der Nacherbfolge unterliegendes, sondern auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über und werden --auf Antrag-- beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt behandelt, so sind bei beiden Vermögensanfällen die jeweils für sie maßgeblichen persönlichen Freibeträge zu berücksichtigen. Der Abzug des für das eigene Vermögen des Vorerben zu gewährenden Freibetrags ist jedoch nur insoweit zulässig, als der Freibetrag für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen nicht verbraucht ist. ErbStG 1974 § 6 Abs. 2 Satz 4 Urteil vom 2. Dezember 1998 - II R 43/97 - Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1997, 1319) |
| Rechtsgebiete: | ErbStG 1974 |
| Vorschriften: | ErbStG 1974 § 6 Abs. 2 Satz 4, |
Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 02.12.1998, Aktenzeichen: II R 43/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 02.12.1998, II R 43/97" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum