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JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 02.08.2006, Aktenzeichen: XI R 6/03 



BFH – Aktenzeichen: XI R 6/03

Urteil vom 02.08.2006


Leitsatz:Zuwendungen von Mitgliedern an den eigenen Verein, die --gegebenenfalls im Verbund mit gleichgerichteten Leistungen anderer Vereinsmitglieder-- unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammenhängen, sind nicht als Spenden gemäß § 10b EStG steuerlich absetzbar.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 10b,
Stichworte:Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein, Spendenbescheinigung und Vertrauensschutz,
Verfahrensgang:FG Rheinland-Pfalz 5 K 1397/98 vom 10.01.2000

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