JuraForum.de > Urteile > BFH > Urteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen: II R 36/03
| Leitsatz: | Da sich die Frage der Verfassungswidrigkeit von Wertverzerrungen innerhalb der Einheitsbewertung des Grundvermögens nur noch unter dem Gesichtspunkt der Grundsteuerbelastung stellt und die im Ertragswertverfahren festgestellten Einheitswerte regelmäßig erheblich unter dem gemeinen Wert liegen, führt das Absehen von einer neuen Hauptfeststellung noch nicht zu einem Verstoß dieser Einheitswerte gegen Art. 3 Abs. 1 GG. |
| Rechtsgebiete: | GG, BewG |
| Vorschriften: | GG Art. 3 Abs. 1, BewG §§ 79 ff., |
| Verfahrensgang: | Niedersächsisches FG 1 K 201/00 vom 19.05.2003 |
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