( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHUrteil vom 01.10.1997, Aktenzeichen: X R 149/94 



BFH – Aktenzeichen: X R 149/94

Urteil vom 01.10.1997


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.

EStG § 10e Abs. 1, 3

Urteil vom 1. Oktober 1997 - X R 149/94

Vorinstanz: FG München (EFG 1995, 251)
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 10e Abs. 1, 3,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Urteil vom 01.10.1997, Aktenzeichen: X R 149/94 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-urteil-vom-01-10-1997-az-x-r-14994

"BFH - 01.10.1997, X R 149/94" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN