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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 31.05.2007, Aktenzeichen: V E 2/06 



BFH – Aktenzeichen: V E 2/06

Beschluss vom 31.05.2007


Leitsatz:Die Regelung in § 52 Abs. 4 GKG, wonach in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit der Streitwert nicht unter 1 000 ¤ angenommen werden darf (sog. Mindeststreitwert), unterliegt grundsätzlich keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Rechtsgebiete:GKG, GG
Vorschriften:GKG § 21 Abs. 1 Satz 3, GKG § 52 Abs. 4, GKG § 66 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4,
Stichworte:Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindesstreitwerts unterliegen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Auslegung des Antrags auf Nichterhebung von Kosten als Erinnerung - Keine Abwälzung des mit der Einlegung des Rechmittels verbundenen Kostenrisikos auf die Allgemeinheit,

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