JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 29.10.1997, Aktenzeichen: X R 183/96
| Leitsatz: | BUNDESFINANZHOF Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"? EStG § 15 GewStG § 2 Abs. 1 Beschluß vom 29. Oktober 1997 - X R 183/96 Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1997, 338j |
| Rechtsgebiete: | EStG, GewStG |
| Vorschriften: | EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1, |
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