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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 29.04.2002, Aktenzeichen: IV B 2/02 



BFH – Aktenzeichen: IV B 2/02

Beschluss vom 29.04.2002


Leitsatz:Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Steuerpflichtigen ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Prüfers --über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus-- zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte.
Rechtsgebiete:AO 1977, FGO
Vorschriften:AO 1977 § 83, AO 1977 § 197, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3,
Verfahrensgang:FG Hamburg III 515/01

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