JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: V R 28/03
| Leitsatz: | Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt: 1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen? 2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG? Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt? |
| Rechtsgebiete: | UStG 1993 bis 1999, Richtlinie 77/388/EWG |
| Vorschriften: | UStG 1993 bis 1999 § 1 Abs. 1, UStG 1993 bis 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1993 bis 1999 § 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, |
| Verfahrensgang: | FG Münster 5 K 3018/01 U vom 11.02.2003 |
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