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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: V R 28/03 



BFH – Aktenzeichen: V R 28/03

Beschluss vom 27.11.2003


Leitsatz:Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:

1. Dürfen oder müssen die Mitgliedstaaten, die die in Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger in ihr innerstaatliches Recht übernommen haben, die Pauschallandwirte im Ergebnis von der Zahlung von Umsatzsteuer freistellen?

2. Falls Frage 1 bejaht wird: Gilt dies nur für die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für landwirtschaftliche Dienstleistungen oder auch für sonstige Umsätze des Pauschallandwirts oder unterliegen die sonstigen Umsätze der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG?

Was folgt daraus für die Verpachtung einer Jagd durch einen Pauschallandwirt?
Rechtsgebiete:UStG 1993 bis 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 bis 1999 § 1 Abs. 1, UStG 1993 bis 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1993 bis 1999 § 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25,
Verfahrensgang:FG Münster 5 K 3018/01 U vom 11.02.2003

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