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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 26.09.2007, Aktenzeichen: V S 10/07 



BFH – Aktenzeichen: V S 10/07

Beschluss vom 26.09.2007


Leitsatz:Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft?
Rechtsgebiete:FGO, ZPO, RsprEinhG, AnhRüG
Vorschriften:FGO § 142, ZPO § 114, RsprEinhG § 2, AnhRüG,
Stichworte:Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe,

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