( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: X S 4/06 



BFH – Aktenzeichen: X S 4/06

Beschluss vom 26.09.2006


Leitsatz:Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist.
Rechtsgebiete:InsO, GKG, ZPO, FGO
Vorschriften:InsO § 180 Abs. 2, InsO § 182, InsO § 185, GKG a.F. § 13 Abs. 1 Satz 1, GKG a.F. § 14 Abs. 1, GKG a.F. § 15, ZPO § 240, FGO § 155,
Stichworte:Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Finanzrechtsstreits, Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: X S 4/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-26-09-2006-az-x-s-406

"BFH - 26.09.2006, X S 4/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN