JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: X S 4/06
| Leitsatz: | Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist. |
| Rechtsgebiete: | InsO, GKG, ZPO, FGO |
| Vorschriften: | InsO § 180 Abs. 2, InsO § 182, InsO § 185, GKG a.F. § 13 Abs. 1 Satz 1, GKG a.F. § 14 Abs. 1, GKG a.F. § 15, ZPO § 240, FGO § 155, |
| Stichworte: | Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Finanzrechtsstreits, Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens, |
Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 26.09.2006, Aktenzeichen: X S 4/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 26.09.2006, X S 4/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum