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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 25.11.2005, Aktenzeichen: V B 75/05 



BFH – Aktenzeichen: V B 75/05

Beschluss vom 25.11.2005


Leitsatz:1. Es ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Regelung zum Gutglaubensschutz in § 6a Abs. 4 UStG berufen kann.

2. Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts nicht abschließend zu entscheiden.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann.
Rechtsgebiete:UStG 1993, UStDV 1999, FGO
Vorschriften:UStG 1993 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 1993 § 6a Abs. 1, UStG 1993 § 6a Abs. 3, UStG 1993 § 6a Abs. 4, UStDV 1999 § 17a, UStDV 1999 § 17c, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 14 V 23/04 vom 14.04.2005

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