( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 25.11.2002, Aktenzeichen: I B 136/02 



BFH – Aktenzeichen: I B 136/02

Beschluss vom 25.11.2002


Leitsatz:Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im französischen und mit Arbeitsort im inländischen Grenzgebiet, der an mehr als 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, unterfällt nicht als Grenzgänger gemäß Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich der französischen Besteuerung. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass zu den Tagen der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone nur ganze Arbeitstage zählen, und dass es weder darauf ankommt, in welchem Umfang der Arbeitnehmer außerhalb der Grenzzone tätig ist, noch ob und in welchem Umfang ihm der Arbeitgeber für eine Dienstreise außerhalb der Grenzzone ein Tagegeld gewährt.
Rechtsgebiete:DBA-Frankreich
Vorschriften:DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5 Buchst. a,
Verfahrensgang:FG Saarland 2 V 80/02 vom 27.06.2002

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 25.11.2002, Aktenzeichen: I B 136/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-25-11-2002-az-i-b-13602

"BFH - 25.11.2002, I B 136/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN