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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 25.05.2000, Aktenzeichen: V R 48/99 



BFH – Aktenzeichen: V R 48/99

Beschluss vom 25.05.2000


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Fällt unter den Begriff "Vermietung von Grundstücken" in Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG die entgeltliche Überlassung eines aus Fertigteilen errichteten Gebäudes, das nach Vertragsbeendigung entfernt werden muss und auf einem anderen Grundstück wieder verwendet werden kann?

2. Ist insoweit von Bedeutung, ob der Vermieter dem Mieter das Grundstück und das Gebäude oder nur das Gebäude überlässt, das er auf dem Grundstück des Mieters errichtet hat?

UStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b

Beschluss vom 25. Mai 2000 - V R 48/99 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1999, 1160)
Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b,

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