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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 23.04.2007, Aktenzeichen: VII B 92/06 

BFH – Aktenzeichen: VII B 92/06

Beschluss vom 23.04.2007


Leitsatz:Kommt es mangels Masse nicht zur Eröffnung des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH, können bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO hypothetische Betrachtungen über eine mögliche Anfechtung etwaiger Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter keine Berücksichtigung finden.
Rechtsgebiete:FGO, AO, InsO
Vorschriften:FGO § 69 Abs. 4, AO § 69, AO § 35, InsO § 130 ff.,
Stichworte:Haftung des GmbH-Geschäftsführers - keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens - Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen,
Verfahrensgang:FG Saarland 2 V 389/05 vom 16.02.2006

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