JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 21.08.2006, Aktenzeichen: VII B 333/05
| Leitsatz: | Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des PKW geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die RL 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt und die darauf beruhende verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs sind kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich. |
| Rechtsgebiete: | RL 70/156/EWG, KraftStG, PBefG |
| Vorschriften: | RL 70/156/EWG, KraftStG § 2 Abs. 2 Satz 1, KraftStG § 8, PBefG § 4 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | FG Köln 6 V 3715/05 vom 28.11.2005 |
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"BFH - 21.08.2006, VII B 333/05" © JuraForum.de — 2003-2012
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