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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 21.06.2007, Aktenzeichen: III R 59/06 



BFH – Aktenzeichen: III R 59/06

Beschluss vom 21.06.2007


Leitsatz:Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen.
Rechtsgebiete:EStG
Vorschriften:EStG § 26,
Stichworte:Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten, Durchführung einer Zusammenveranlagung bei noch unbekannten Erben, Verhältnis von Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung,
Verfahrensgang:FG Hamburg 3 K 376/04 vom 08.06.2006

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