JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 21.06.2007, Aktenzeichen: III R 59/06
| Leitsatz: | Das Veranlagungswahlrecht steht nach dem Tode eines Ehegatten dessen Erben zu. Das Einverständnis des Erben mit der Zusammenveranlagung kann nur dann nach § 26 Abs. 3 EStG unterstellt werden, wenn er Kenntnis von seiner Erbenstellung und den steuerlichen Vorgängen des Erblassers hat. Bis zur Ermittlung des Erben ist daher getrennt zu veranlagen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 26, |
| Stichworte: | Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten, Durchführung einer Zusammenveranlagung bei noch unbekannten Erben, Verhältnis von Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung, |
| Verfahrensgang: | FG Hamburg 3 K 376/04 vom 08.06.2006 |
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"BFH - 21.06.2007, III R 59/06" © JuraForum.de — 2003-2012
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