JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 21.02.2002, Aktenzeichen: V R 62/01
| Leitsatz: | 1. Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer entgeltlichen Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher. Dies gilt aber nicht, wenn eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 vorliegt; diese setzt kein lebendes Unternehmen voraus. 2. Auch bereits vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. war ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin nicht mehr wirksam. |
| Rechtsgebiete: | UStG 1993, UStDV 1993, ZVG |
| Vorschriften: | UStG 1993 § 9, UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, ZVG § 107, |
| Verfahrensgang: | FG Baden-Württemberg |
Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 21.02.2002, Aktenzeichen: V R 62/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 21.02.2002, V R 62/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum