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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen: V R 70/05 



BFH – Aktenzeichen: V R 70/05

Beschluss vom 20.12.2007


Leitsatz:Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Können die Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Staaten, Ländern, Gemeinden oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sind, nur dadurch gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln", die diesen Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, dass die Mitgliedstaaten eine dahingehende ausdrückliche gesetzliche Regelung treffen?

2. Können "größere Wettbewerbsverzerrungen" i.S. von Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 i.V.m. Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG nur dann vorliegen, wenn die Behandlung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten konkurrierender privater Steuerpflichtiger führen würde, oder auch dann, wenn die Behandlung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Lasten führen würde?
Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1993 § 2 Abs. 3 Satz 1, UStG 1993 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1993 § 9, UStG 1993 § 15, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13,
Stichworte:Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH - Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Vorliegen von Wettbewerbsverzerrungen,
Verfahrensgang:FG Düsseldorf, 5 K 5195/02 U vom 21.09.2005

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