( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 19.02.2009, Aktenzeichen: II E 1/09 



BFH – Aktenzeichen: II E 1/09

Beschluss vom 19.02.2009


Leitsatz:Wird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr als der Hälfte seines Werts einem Gewerbebetrieb diente und deshalb auch die Grundstücksart "Betriebsgrundstück" festzustellen ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt wie folgt anzusetzen:

a) Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512 000 EUR mit 10 v.H. der Wertdifferenz zwischen dem festgestellten Grundstückswert und demjenigen Wert, mit dem das Grundstück als Betriebsgrundstück in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen würde;

b) bei Grundstückswerten bis einschließlich 12 783 000 EUR mit 20 v.H. dieser Wertdifferenz;

c) bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. dieser Wertdifferenz.
Rechtsgebiete:GKG, ErbStG, BewG
Vorschriften:GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2, ErbStG § 13a Abs. 1, ErbStG § 13a Abs. 2, BewG §§ 138ff.,
Stichworte:Streitwert bei Streit über die Grundstücksart "Betriebsgrundstück",

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 19.02.2009, Aktenzeichen: II E 1/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-19-02-2009-az-ii-e-109

"BFH - 19.02.2009, II E 1/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN