( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 14.11.2001, Aktenzeichen: X R 33/01 



BFH – Aktenzeichen: X R 33/01

Beschluss vom 14.11.2001


Leitsatz:Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Besteuerung der Ertragsanteile (Erträge des Rentenrechts; § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) von Bezügen aus Leibrenten, die Gegenleistung für den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens sind, mit ihrem vollen Nennbetrag --ohne Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags-- ungeachtet dessen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, dass es sich um pauschalierte Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.
Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, EStG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1, BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1, EStG § 20 Abs. 4, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a,
Verfahrensgang:FG Köln

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 14.11.2001, Aktenzeichen: X R 33/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-14-11-2001-az-x-r-3301

"BFH - 14.11.2001, X R 33/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN